Wer mit seinem Kleinkraftrad größere Gegenstände zu transportieren hat, kann dies auch in einem Anhänger tun. Doch die im Handel angebotenen Fahrradanhänger haben meist nicht die erforderliche Ausstattung.
Die Zahl der Mopeds und Motorroller ist in Deutschland seit Jahren auf hohem Niveau stabil. Die kleinen Zweiräder, für welche keine KFz-Steuer fällig wird und die bereits ab dem 16. Lebensjahr gefahren werden dürfen, sind vor allem für junge Leute attraktiv. Während je nach Bauart und Größe auch zwei Sitzplätze zur Verfügung stehen, kommt die Transportkapazität bei größeren und schweren Gegenständen rasch an ihre Grenzen. Hier kann ein Anhänger die richtige Lösung sein. Doch mehrere Dinge sind zu beachten, bevor das Zweirad mit dem Zusatzglied auf die Straße darf.
Zunächst bedarf es dem Anbau einer passenden Anhängerkupplung. Die größeren Modelle aus dem Fahrradfachhandel bieten hier oft eine gute Alternative zu den hochpreisigen Modellen aus dem Motorradbedarf. Sie können jedoch nur verwendet werden, wenn der Anhänger weder die Blinker, noch das Rück- oder die Bremslichter des Rollers verdeckt. Ist dies der Fall, muss der Anhänger mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet sein, die per Verbindungskabel mit der Elektrik des Kleinkraftrades verbunden ist. Da es hierbei zu einem Eingriff in die Elektrik kommt, wird in aller Regel eine neue Allgemeine Betriebserlaubnis nötig. Sie ist mit dem entsprechenden Gutachten beim Kraftfahrtbundesamt zu beantragen und in Kopie auch der Versicherung zu senden.
Generell gilt, dass der Anhänger mindestens mit Reflektoren an den Kanten links und rechts ausgestattet sein muss, da er breiter als das Moped ist. Eine aktive Beleuchtung ist ebenfalls vorgeschrieben, wenn das Ende des Hängers weiter als 50 Zentimeter vom Rücklicht des Zugmopeds entfernt ist. Ferner darf der Anhänger selbst eine Länge von 150 Zentimetern nicht überschreiten, da er ansonsten selbst zulassungs- und versicherungspflichtig wird. Verschiedene Versicherer schließen auch die Benutzung von Anhängern in den Bedingungen für die Erteilung der Versicherungskennzeichen aus. Hier sollte vorher das Kleingedruckte gründlich studiert werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, das Versicherungskennzeichen während der Benutzung an den Hänger zu schrauben, da auch dieses verdeckt werden könnte.